Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Fridingen a.D. ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage www.fridingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien
    Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Es ist möglich, dass bei älteren PDF-Dateien nur eingescannte Dateien zur Verfügung stehen.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Bildergalerien
    Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
  • Alternativtexte für Links
    Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache
    Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache oder mit Untertiteln stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.

Die noch bestehenden Fehler und Barrieren auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 7.11.2024 aktualisiert.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.fridingen.de auf Inhalte gestoßen, 

  • die schwer zugänglich sind
  • welche die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-(WCAG - Web Content Accessibility Guidelines - Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

dann können Sie über folgende Adresse mit uns Kontakt aufnehmen.

Stadt Fridingen a.D.
Kirchplatz 2
78567 Fridingen a.D.
Tel. 07463 837-0
info@fridingen.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese medialen Angebote den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Fridingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
071/279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind folgende:

Behinderten- und Inklusionsbeauftragte für den Landkreis Tuttlingen
Frau Jesse
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 926-4047
Telefax: 07461 9264 093
k.jesse@landkreis-tuttlingen.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.