Landesärztekammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufgaben der Landesärztekammer:
- den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu fördern und mit anderen Gesundheitsberufen zu kooperieren
- die Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten
- die ärztliche Weiterbildung zu überwachen und zu fördern
- die ärztliche Fortbildung zu fördern
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und anzuwenden
- die Erfüllung der Berufspflichten unserer Mitglieder zu überwachen und eine Berufsgerichtsbarkeit einzusetzen
- das Ausbildungswesen der Arzthelferinnen zu organisieren
Betreute Dienstleistungen u. a.