Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszugerteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Grundbucheinsichtsstelle Fridingen an der Donau
Am Kirchplatz 2
78567 Fridingen
Tel.: (0 74 63) 8 37-0
Fax: (0 74 63) 8 37-50
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