Kenntnisnahme und Zustimmung zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans durch den Gemeinderat
Unter Anwesenheit von Kreisbrandmeister Andreas Narr und den beiden Feuerwehrkommandanten Franz-Josef Hamma und Tobias Rudolf wurde dem Gemeinderat die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vorgestellt. Die Unterhaltung einer einsatzbereiten und funktionsfähigen Feuerwehr ist eine wichtige kommunale Aufgabe, weswegen auch kontinuierlich in die technisch-funktionale Ausstattung und Ausbildung investiert wird.
Aktuell stellt die digitale Umrüstung einen Schwerpunkt dar. Ziel ist es dabei den analogen durch den digitalen Sprechfunk zu ersetzen, um dadurch zukünftig einsatztaktische Verbesserungen zu erreichen. Gemeinsam mit Mühlheim kommt unserer Feuerwehr die Funktion einer sog. Stützpunktwehr für die Raumschaft Donau-Heuberg zu. Mit 50 aktiven Feuerwehrfrauen- und Männern sowie einer Jugendabteilung aus 15 Nachwuchskräften ist man gegenwärtig sehr zufriedenstellend besetzt.
Die Kommunen haben einen sog. Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen bzw. fortzuschreiben, welcher wesentliche Angaben bzgl. einer Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse enthält und die Grundlage für die Aufstellung wie die Ausrüstung einer für den geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr bildet. Er definiert die Schutzziele und den hierfür vorzuhaltenden oder noch zu beschaffenden Umfang an Technik, Baulichkeiten, Personal und Organisation. Ein wichtiger Punkt ist immer auch die Fahrzeugkonzeption. Wie dem aktualisierten Bedarfsplan zu entnehmen ist, hat die Stadt mit dem Löschfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 2001) und dem ELW 1 (Baujahr 2003) in den kommenden Jahren zwei Einsatzfahrzeuge zu ersetzen. Laut Auskunft der Fachbehörden ist für die Ersatzbeschaffung ab Stellung des Zuschussantrags mit einer Laufzeit von drei bis vier Jahren zu rechnen.
Nach Nachfragen nahm der Gemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan zustimmend zur Kenntnis. Zugleich wurde die Verwaltung mit der Feuerwehr beauftragt nunmehr in die Planung für ein neues Löschfahrzeugs HLF 20 einzusteigen.
Tätigkeitsbericht der Museumsleitung über das Jahr 2024
Museumsleiter Dr. Armin Heim informierte den Gemeinderat über den bisherigen Saisonverlauf in den beiden städtischen Museen „Ifflinger Schloss“ und „Scharf Eck“. Seit vielen Jahren tragen beide Einrichtungen mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung dazu bei, das gemeinschaftliche Leben und Erleben unserer Stadt zu bereichern, sowie mit Ausstellungen bzw. Vorträgen aufzuwerten.
Mit knapp 800 Personen verzeichnete das Heimatmuseum bisher eine ähnliche Besucherzahl wie im Vorjahr. Insgesamt präsentierte man 2024 drei Sonderausstellungen. So war bereits ab Dezember 2023 bis Anfang April unter dem Titel „Krauchenwieser Farbenrausch“ Malereien von Lydia Boison und Carmen Eisele zu sehen. Ende April präsentierte dann die örtliche Photographin Ronja Hermann ihre Bilderausstellung „Donaurauschen - Porträt einer Männergruppe auf dem Land“. Hieran schloss sich ab diesem Monat die Sonderausstellung „Die Versickerung der oberen Donau“ an, welche noch bis März 2025 zu sehen sein wird. Ein Höhepunkt stellte sicherlich auch der Vortrag des renommierten Burgenforschers Rudi Martin über die Höhlenburgen, als Sonderformen mittelalterlicher Burgen, dar. Für das Jahr 2025 sind bereits Ausstellungen zur Geschichte des Ifflinger Schlosses sowie des Fridinger Heimatmuseums und über lokale Sportgrößen angedacht.
Das Kunstmuseum Scharf Eck besuchten insgesamt etwas mehr als 250 Personen, wobei auch unterjährig immer wieder Sonderführungen stattfanden. Der Freundeskreis der Stiftung wirkte zudem beim städtischen Kinderprogramm mit. Für das kommende Jahr ist eine durch Frau Dr. Sedlarz-Riedinger kuratierte Sonderausstellung über Hans Buchers Kalk- und Kaseinbilder im Kunstmuseum vorgesehen.
Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht einstimmig zur Kenntnis. Abschließend bedankte sich die Verwaltung bei allen Museumsaufsichten, welche die Stadt erneut unterstützt haben, fällt es doch immer schwerer Aushilfen für das Kassen- und Aufsichtspersonal zu finden.
Sachstandsbericht zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und mögliche Umsetzung
2021 hat die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen, mit dem Ziel die Betreuungslücke zwischen Kindergarten und Grundschule zu schließen. Der Anspruch, welcher ab dem 01. August 2026 gilt, umfasst täglich acht Stunden Betreuung (inklusive Unterricht) an fünf Werktagen sowie zwölf Ferienwochen, wobei bis zu vier Wochen Schließzeit gestattet sind. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Mit den bisherigen Angeboten ist eine Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs nicht möglich. Vielmehr sind hierfür Erweiterungen in der personellen Ausstattung und der Infrastruktur erforderlich. Von mehreren Möglichkeiten für eine Umsetzung wird durch den Gemeinderat nach Vorberatung die offene Ganztagesschule mit ergänzenden kommunalen Betreuungsangeboten favorisiert.
Im nächsten Schritt sollen nun nach dem Willen des Gremiums mittels einer Elternumfrage zunächst die Betreuungswünsche abgefragt werden. Die Ergebnisse werden in Kooperation mit der Schulleitung in die Konzeptentwicklung einfließen. Nach der Klärung des Personalbedarfs und evtl. notwendiger räumlicher Anpassungen hat der Gemeinderat dann die finale Entscheidung über Standorte, Kostentragung und Betreuungsmodell zu treffen.
Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Ingenieurleistungen für den weiteren Ausbau der örtlichen Glasfasernetzes
Mit Verlegung des landkreisweiten „Backbone-Netzes“, welches die Städte und Gemeinden miteinander verbindet, sowie der Errichtung der jeweiligen Technikgebäude als Übergabestandorte ist es den Kommunen nunmehr möglich die innerörtliche Breitbandinfrastruktur aufzubauen. In einem ersten Schritt entschied man die Versorgung des Gewerbegebiets „Obere Gasse“ mit dem dort dringend benötigten Glasfasernetz anzugehen. Für viele Betriebe und Firmen ist der schnelle Zugang zum Internet heutzutage ein zentraler Erfolgsfaktor, um sich im globalen Wettbewerb behaupten zu können. Deshalb war es nach dem überraschenden Stopp des Förderprogramms durch den Bund auch erfreulich, dass sich das Unternehmen NetCom BW zu einem eigenwirtschaftlichen Ausbau dieser hochleistungsfähigen Netzinfrastruktur vor Ort bereit erklärte. Die notwendigen Tiefbauarbeiten sind in diesen Tagen beendet worden.
Im kommenden Jahr beabsichtigt die NetCom BW nunmehr den Ausbau weiter fortzusetzen. Damit wird auch für das gesamte Gemarkungsgebiet eine Perspektive für die zeitnahe Anbindung an das Highspeed-Netz eröffnet. Einem Kooperationsvertrag mit der Zielsetzung ein flächendeckendes Glasfasernetz zu errichten stimmte der Gemeinderat bereits zu.
Um den Breitbandausbau zielführend voranbringen zu können, ist die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Fachbüro unverzichtbar. Nachdem die bisherige Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Ingenieurleistungen abgelaufen war, musste diese erneut ausgeschrieben werden. Seitens der Verwaltung wurden mehrere Fachbüros angefragt, wobei mit dem Unternehmen cec-ingenieure GmbH aus Feldkirchen lediglich ein fristgerechtes Angebot einging. Dieses wurde entsprechend geprüft, so dass der Gemeinderat einstimmig die Vergabe beschloss und die Verwaltung damit ermächtigte die neue Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen. Die Firma cec-ingenieure GmbH ist uns vorteilhafterweise aus der bisherigen Zusammenarbeit bestens bekannt. Seitens der Fördergeber werden diese Dienstleistungen finanziell zu 90 % gefördert.
Freigabe eines sog. „Quick-Checks“ für die örtliche Straßenbeleuchtung
Im Ortsbereich sind ca. 600 Straßenlampen installiert. Neben Kontrolle der Leuchtqualität bedarf insb. der Zustand der Masten, sowie der jeweiligen Fundamente einer regelmäßigen Überprüfung. An Leuchtmitteln sind zu früheren Zeiten sog. HQL oder Quecksilberdampflampen installiert worden, während man aktuell nur noch Natriumdampflampen oder LED-Leuchten verbaut. Gerade die LED-Leuchte ist bevorzugtes Produkt, wenn es um den Energiebedarf, aber auch die Möglichkeiten zur Ausleuchtung bzw. spezieller Lichtfarben geht. Ein Großteil der in den letzten 30 Jahren erschlossenen Baugebiete wurde mit den orange leuchtenden Natriumdampflampen ausgestattet. In nachfolgenden Sanierungsgebieten oder neueren Wohngebieten sind dagegen LED-Leuchten verbaut worden. Zuletzt wurden hierauf die historischen Altstadtleuchten im Ortskern sowie die Straßenbeleuchtung entlang der Bahnhofstraße umgerüstet.
Als Dienstleister im Energiebereich bietet die NetzeBW nicht allein nur komplette Betriebsführungen, Planungsleistungen für die Umrüstung oder Sicherheitsüberprüfungen der Straßenlampen an, sondern auch einen diesbzgl. „Quick-Check“. Dabei werden stichprobenartig in Siedlungsbereichen sowohl Lampenmasten wie Beleuchtungskörper kontrolliert und begutachtet. Ausgehend von den Ergebnissen erhält man dann eine Handlungsempfehlung insb. auch etwaiger Einsparmöglichkeiten durch Nachrüstung mittels LED-Leuchten. Einstimmig befürwortete der Gemeinderat die Beauftragung der NetzeBW mit einem „Quick-Check“ zum Pauschalangebot von rd. 1.000 Euro brutto.
Festlegung des Hebesatzes B für die Grundsteuer
Bereits mehrfach hat die Verwaltung in den zurückliegenden Sitzungen den Gemeinderat über die seitens der Kommunen umzusetzende Grundsteuerreform informiert. So erklärte das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Bewertungsregeln für verfassungswidrig, da diese auf veralteten Werten basierten. In der Folge musste der Gesetzgeber diese Änderung umsetzen, was mit dem Grundsteuerreformpaket auch erfolgte. Jenes ermöglicht es den Bundesländern eigene Regelungen zu schaffen, wie es mit dem Landesgrundsteuergesetz geschah.
Die Grundsteuer wird weiterhin mittels Bewertung durch das Finanzamt, der Berechnung des Messbetrags sowie der Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde in einem dreistufigen Verfahren bestimmt. Für die Grundsteuer B verwendet Baden-Württemberg das sog. „Bodenwertmodell“, bei dem nunmehr der Bodenwert, nicht jedoch der Gebäudewert berücksichtigt wird.
Aufgrund der neuen - ab 2025 - geltenden Bemessungsgrundlagen sind in den Kommunen die Hebesätze neu zu beschließen. Das Land empfiehlt vor dem Hintergrund dieses Paradigma Wechsels die sog. „Aufkommensneutralität“, d.h. dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer in diesem Jahr nicht erhöht, sondern unverändert bleiben. Die Begrifflichkeit selbst ist jedoch irreführend, da zukünftig einzelne Steuerpflichtige in der Tat wesentlich mehr belastet und andere erheblich entlastet werden. So trifft die „Aufkommensneutralität“ in Bezug auf die Grundsteuereinnahmen insgesamt lediglich eine Aussage darüber, ob man als Kommune in etwa genauso viele Einnahmen anstrebt wie vor der Reform. Auch bei einer aufkommensneutralen Gestaltung wird es zu größeren Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigem kommen, da die neuen Bewertungsregeln unterschiedliche Auswirkungen auf die jeweiligen Grundstücksarten besitzen und zwangsläufig eine Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind.
Das Grundsteueraufkommen hat zuletzt ohne Nachzahlungen für frühere Jahre knapp 450.000 Euro betragen. In den Vorberatungen hatte sich der Gemeinderat mehrheitlich für die sog. „Aufkommensneutralität“ ausgesprochen. Die Verbandskämmerei hat nunmehr errechnet, dass hierfür eine Anpassung der Grundsteuer B auf einen ermittelten Wert von 600 Hebepunkten erforderlich ist.
Trotz Unverständnis über die Rechtsprechung und in Anbetracht der absehbaren Folgen entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür, den Hebesatz entsprechend anzupassen. Nach Ablauf des Haushaltsjahres 2025 hat die Verbandskämmerei zu prüfen, ob eine Aufkommensneutralität erzielt wurde oder dieser Hebesatz ggf. nochmals angepasst werden muss. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat den Hebesatz A für landwirtschaftliche Flächen zu belassen, da sich die Grundsteuerreform hier finanziell nur unwesentlich auswirkt.
Freigabe der Ausschreibung der Neuanlage eines Grabfelds auf dem Friedhof
Im kommenden Jahr soll auf dem Friedhof ein neues sog. bedarfsorientiertes oder pflegereduziertes Grabfeld angelegt werden. Nachdem es derzeit keine Belegungskapazitäten mehr gibt, besteht Handlungsbedarf. Das Verbandsbauamt hatte daher schon zu einem früheren Zeitpunkt den Auftrag erhalten verschiedene Möglichkeiten zu entwickeln und diese mit einer groben Kostenschätzung zu versehen. In einer Vorberatung entschied sich vor wenigen Wochen der Gemeinderat im südlichen Bereich des alten Friedhofs ein solches Grabfeld herzurichten und befürwortete einstimmig die Entwurfsvariante mit kombinierter Urnen- und Erdbestattung. Nach Abklärung noch offener Fragen, sollte durch das Verbandsbauamt die Ausschreibung einer abschnittsweisen Erstellung des Grabfeldes samt Vorarbeiten für einen späteren zweiten Abschnitt vorbereitet werden. Gottlieb Riedinger vom Verbandsbauamt erläuterte dem Gremium die um die erfolgte Höhenaufnahme angepasste Entwurfsplanung samt Kostenberechnung in Höhe von rd. 70.000 Euro. Einstimmig nahm der Gemeinderat die Planung zur Kenntnis und beauftragte das Verbandsbauamt mit der zeitnahen Ausschreibung.
Vorbereitungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten finden am Sonntag, den 23.02.2025 die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Im Vorfeld zu dieser Wahl wurde nunmehr beschlossen, dass die Stadt einen Wahlbezirk bildet. Des Weiteren mussten noch die Mitglieder des allgemeinen Wahlvorstandes sowie des Briefwahlvorstandes bestellt werden. Als Wahlraum wurde aus Platzgründen, wie beim letzten Mal, die örtliche Festhalle bestimmt. Schon bei der letzten Bundestagswahl hatte man hierbei, mit Blick auf die Einhaltung der Corona bedingten Hygiene- und Abstandsregeln, gute Erfahrungen gemacht. Die Auszählung des Wahlergebnisses wird in gewohnter Weise vor Ort nach Abschluss der Wahlhandlung erfolgen.