Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg