Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.
Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.
Stand: 20.10.2023
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg