Wenn Sie nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten möchten, müssen Sie grundsätzlich einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Passersatz besitzen.
Die Ausstellung eines deutschen Passersatzes kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, da hiermit in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen wird. Ein Ausnahmefall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie nachweislich einen ausländischen Pass oder Passersatz nicht in zumutbarer Weise erlangen können.
Sollten Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden sein, müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen.
Für nicht deutsche Staatsangehörige, die einen solchen Passersatz benötigen, können je nach Einzelfall die folgenden Dokumente ausgestellt werden:
Achtung: Die Ersatzreisedokumente für Ausländer dürfen nicht mit dem Ausweisersatz für Ausländer verwechselt werden. Dieser ist kein Passersatz, sondern dient nur dazu, dass ein Ausländer, der (vorübergehend) keinen Reisepass besitzt, seiner Ausweispflicht in Deutschland nachkommen kann.
20.07.2023; Justizministerium Baden-Württemberg