Innerhalb Ihres Betriebes müssen Sie dafür sorgen, dass der Ablauf der Ausbildung den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Als Grundlage für die Organisation der Ausbildung dient die Ausbildungsordnung, die es für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt. Die Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil der Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung schreiben den zeitlichen Ablauf und den fachlichen Inhalt der Ausbildung vor.
Den einzelnen Betrieben bleibt dennoch die Möglichkeit, den Ausbildungsverlauf an die speziellen betrieblichen Umstände anzupassen.
Betrieblicher Ausbildungsplan
Zu den Aufgaben des Ausbilders gehört die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans. In diesem Plan wird z.B. aufgelistet, wann und an welchen Maschinen und Arbeitsplätzen beziehungsweise mit welchen Werkzeugen der Auszubildende während seiner Ausbildung Wissen vermittelt bekommen muss.
Neben der Vermittlung der fachlichen Inhalte ist der Ausbilder auch für die Kontrolle und Überwachung der Ausbildung verantwortlich. Dazu gehören die von jedem Auszubildenden zu führenden schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) und die Zwischenprüfung.
Schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
Jeder Auszubildende muss während der gesamten Dauer seiner Ausbildung ein Berichtsheft führen, das als Ausbildungsnachweis dient.
Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden zur gewissenhaften Führung des Berichtshefts anhalten und das Berichtsheft regelmäßig durchsehen. Außerdem müssen Sie Ihrem Auszubildenden Zeit und Gelegenheit geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.
Das Führen des Berichtshefts ist Bedingung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Muster für Berichtshefte erhalten Sie bei den für die Ausbildung zuständigen Stellen.
Arbeitszeiten und Pausenregelung
Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit wird im Ausbildungsvertrag geregelt. Darüber hinaus gibt es Regelungen speziell für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende:
Hinweis: Durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen kann von diesen gesetzlichen Regelungen teilweise abgewichen werden.
Urlaubsanspruch
Für jugendliche Auszubildende staffelt sich der Jahresurlaub nach dem Lebensalter:
Hinweis: Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf 24 Tage Urlaub pro Jahr.
Zwischen- und Abschlussprüfung
Im Rahmen der Ausbildung müssen Auszubildende eine Abschlussprüfung ablegen. Im handwerklichen Bereich heißt die Abschlussprüfung Gesellenprüfung. Manche Ausbildungsordnungen schreiben eine Zwischenprüfung vor.
Vorzeitige Beendigung der Ausbildung
Wenn Sie als Ausbilder oder Ausbilderin unzufrieden mit den Leistungen oder dem Verhalten Ihres Auszubildenden sind, können Sie während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Berücksichtigung von Kündigungsfristen kündigen. Das gleiche Recht hat auch Ihr Auszubildender oder Ihre Auszubildende.
Nach Ablauf der Probezeit können Sie als Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Wenn der Auszubildende oder die Auszubildende die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will, kann er oder sie das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen.
Möglicherweise kann auch ein Aufhebungsvertrag in Frage kommen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.09.2018 freigegeben.