Kann das Entstehen einer Behinderung nicht durch Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen der Frühförderung vermieden werden oder tritt eine Behinderung plötzlich ein, stehen medizinische Leistungen zur Rehabilitation im Vordergrund.
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation sind insbesondere:
Im Krankenhaus finden die Akutbehandlung und die frühestmöglichen Maßnahmen der Frührehabilitation statt.
Soweit spezielle Maßnahmen erforderlich sind, kommen Einrichtungen für medizinische Leistungen zur Rehabilitation in Betracht. Diese widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen.
Dazu gehören Bewegung in Luft und Wasser, Entspannungsübungen, Massagen, Atem-/Inhalationstherapie, Bestrahlungen, Elektrotherapie.
In diesem Leistungsbereich sollen Patienten mit Behinderungen der sprachlichen Kommunikation, des Sprechens oder der Stimme durch sprachtherapeutische Behandlung in die Lage versetzt werden, sich mit technischen Hilfsmitteln oder ohne diese zu verständigen. Die Beschäftigungstherapie zielt darauf ab, Funktionen oder Funktionsabläufe zu verbessern. Gefördert werden zudem kreativ-schöpferische Fähigkeiten.
Dazu gehören Körperersatzstücke (Prothesen), Stützapparate (Orthesen) und orthopädische Schuhe. Andere Hilfsmittel sind Hörgeräte, Rollstühle und Orientierungshilfen für blinde Menschen.
Bei der Belastungserprobung wird die körperliche, geistige und seelische Leistungsbreite und die Dauerbelastbarkeit ermittelt. Die Arbeitstherapie soll Fertigkeiten erhalten oder entwickeln, die für die berufliche Wiedereingliederung wichtig sind.
Durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Behinderung und den gesundheitlichen Allgemeinzustand der behinderten Menschen abgestimmt sind, soll das Rehabilitationsziel unterstützt werden.
22.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg