Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.
Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen lassen sich in vier große Gruppen einteilen:
Eine Risikolebensversicherung enthält keinen Sparanteil und leistet nur im Falle des Todes. Sie ist daher nur zur Absicherung von Hinterbliebenen geeignet.
Aus der Kapitallebensversicherung wird die garantierte Ablaufleistung zuzüglich eventueller Überschüsse gewährt, wenn die versicherte Person das vertraglich vereinbarte Alter erreicht. Stirbt die versicherte Person vorher, werden die vereinbarte Versicherungssumme sowie mögliche Überschüsse an die bezugsberechtigte Person geleistet. Es handelt sich daher um eine Kombination aus einem Risikovertrag und einem Sparvertrag.
Die fondsgebundene Lebensversicherung entspricht der Kapitallebensversicherung, allerdings gibt es hier keine garantierte Ablaufleistung.
Zu den Lebensversicherungen im weiteren Sinne gehören auch private Rentenversicherungen.
Diese leisten gegen laufende Beitragszahlung ("aufgeschobene Rentenversicherung") oder gegen Einmalbeitrag ("Sofortrente") eine lebenslange Rente.
Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung wird bereits bei Abschluss vereinbart, wann welche Beiträge zu zahlen sind und dass das angesparte Kapital zur späteren Zahlung einer Privatrente verwendet werden soll.
Bei einer Sofortrente wird nach individueller Sparphase (z.B. Leistung aus einer Kapitallebensversicherung) der vereinbarte Einmalbeitrag bei Vertragsschluss in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Im Gegenzug erfolgt eine umgehende lebenslange Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Die private Rentenversicherung enthält regelmäßig keine Risikoversicherung. Die Beitragsrückgewähr für den Todesfall in der Ansparphase oder die Gewährung einer Mindestleistung bei Tod in der Auszahlungsphase müssen separat vereinbart werden.
Sofern Sie vor dem 01.01.2004 eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, die nicht fondsgebunden ist, haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche jährliche Mindestverzinsung von 3,25 % oder mehr. Bevor Sie einen entsprechenden Vertrag kündigen, sollten Sie daher in Betracht ziehen, dass derzeit solche Verzinsungen am Geldmarkt nicht mehr zu erzielen sind.