Infektionskrankheiten

Manche Infektionskrankheiten sind harmlos, andere können lebensbedrohlich sein. Bei lebensbedrohlichen Infektionen sollten Sie bestimmte Maßnahmen und Verhaltensregeln beachten, um eine Ansteckung beziehungsweise Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden. 

Hantavirus-Infektionen

Baden-Württemberg ist Endemiegebiet für Hantaviren. Hantavirus-Infektionen treten hier gehäuft auf. Das Virus wird von infizierten Rötelmäusen übertragen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Hantaviren bei den in Europa und Asien prävalenten Virustypen findet nicht statt. Lebensraum der Rötelmaus ist u.a. der Buchenwald. Aus diesem Grund sind vor allem Regionen mit hohem Buchenwaldanteil betroffen. Gute Nahrungsbedingungen in Folge einer sogenannten Buchenmast im Herbst 2020 sowie die aktuellen Hantavirus-Infektionszahlen sprechen für ein vermehrtes Vorkommen der Rötelmaus, ein damit verbundenes erhöhtes Hantavirus-Expositionsrisiko und somit für ein starkes Hantavirus-Jahr 2021.

Ein Großteil der Infektionen verläuft mild oder unbemerkt, doch auch schwerwiegende Verläufe treten auf. Typische Symptome einer Hantavirus-Infektion sind grippeähnliche Symptome, wie akut einsetztendes hohes Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen sowie Bauch- und Rückenschmerzen. Bei Verdacht auf eine Hantavirus-Infektion sollten Betroffene sich an einen Arzt wenden.

Dort wo Rötelmäuse leben und Ausscheidungen, wie Kot und Urin, hinterlassen, kann es zu Infektionen kommen. Der Mensch infiziert sich mit Hantaviren vor allem über das Einatmen von Krankheitserregern, die an Staubpartikel gebunden sind. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht vor allem bei Tätigkeiten, bei denen Staub aufgewirbelt wird, beispielsweise bei Holzarbeiten im Wald und Garten, bei Reinigungs-, oder Aufräumarbeiten von Kellern, Schuppen, Scheunen und Ställen, sowie beim Stapeln oder Umschichten von Holz. Direkter Kontakt zu Nagetieren und ihren Ausscheidungen soll vermieden werden.

Treffen Sie Schutzmaßnahmen insbesondere bei Tätigkeiten mit Brennholz und Kontakt zu Mäuseausscheidungen in betroffenen Gebieten.

Freigabevermerk

Stand: 10.06.2021

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Dienstleistungen