Als gefährliche Güter werden im Allgemeinen alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die
Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen.
Beispielsweise müssen Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände verpacken, be- und entladen, transportieren oder daran beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der Leistungssbeschreibung.
Liste der allgemein geltenden Gesetze und Verordnungen zu Gefahrguttransporten auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 05.01.2024