Um Forderungsausfälle zu vermeiden, kann im Vorfeld schon Einiges unternommen werden. Viele Schwierigkeiten und Missverständnisse können verhindert werden, wenn Sie im Vertrag Folgendes schriftlich festlegen:
Schon bei der Anbahnung eines größeren Geschäftes können Sie die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners (Bonität) überprüfen.
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Sie erfahren beispielsweise, ob Ihr Geschäftspartner schon eine Vermögensauskunft abgegeben hat.
Die Vermögensauskunft entspricht der früheren eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse.
Sie können auch überprüfen, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Unter "Insolvenzverfahren online" finden Sie Informationen über die anhängigen Insolvenzverfahren.
Vor allem wenn Waren geliefert, aber nicht gleich bezahlt werden müssen, kann die Vereinbarung einer Anzahlung, einer Kaution oder einer Abschlagszahlung sinnvoll sein.
Wollen Sie, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in Ihrem Eigentum bleibt, können Sie einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren.
Unter bestimmten Umständen können Sie auch Sicherheiten wie beispielsweise eine Bürgschaft verlangen.
Wurde der Auftrag ausgeführt, ist es wichtig, zügig und zeitnah die Rechnung zu stellen und darin eine konkrete Zahlungsfrist zu nennen.
Eingehende Zahlungen sollten Sie konsequent überwachen und sich mit säumigen Schuldnern rasch in Verbindung setzen.
14.04.2024 Justizministerium Baden-Württemberg