Checkliste zur Bestattung

Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig. Für die Hinterbliebenen kann dies gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein. Was zu tun ist, was Sie beachten und im Vorfeld einer Bestattung bedenken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Bezahlung erledigen.

Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls

  1. Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen
  2. Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
  3. Sterbefall beim Standesamt anzeigen
    Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  4. Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen
  5. Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen)
    Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Vorbereitung der Bestattung

  • Den Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (in führt in der Regel das Bestattungsunternehmen durch)
  • Aufbahrung organisieren
  • Sarg oder Urne bestellen
  • Bestattungstermin vereinbaren und bekanntgeben
  • Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
  • Pfarrer oder Trauerredner organisieren
  • Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
  • Gegebenenfalls Musikdarbietung vereinbaren
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck beim Floristen bestellen
  • Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text)
  • Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Trauerfeier ausrichten
  • Grabpflege vertraglich regeln

Nach der Bestattung

Nach der Bestattung müssen Sie einige rechtliche Bestimmungen beachten. Von der verstorbenen Person zu Lebzeiten eingegangene Verträge und Verpflichtungen müssen möglicherweise gelöst oder geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Sie können rein administrative Tätigkeiten auch Fachleuten übergeben. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie bei speziellen Fragen.

  • Vorhandene Testamente des verstorbenen Menschen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
  • Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
  • Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
  • Kraftfahrzeuge (auch Anhänger) ab- oder ummelden
  • Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
  • Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
  • Einzugsermächtigungen widerrufen
  • Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
  • Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
  • Müllabfuhr abmelden
  • Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
  • Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
  • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
  • Gegebenenfalls Betreuer oder Betreuerinnen und behandelnde Ärzte oder Ärztinnen des verstorbenen Menschen benachrichtigen
  • Finanzamt informieren
  • Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
  • Termine des verstorbenen Menschen absagen

Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von

  • karitativen Organisationen,
  • Behörden,
  • kirchlichen Einrichtungen oder
  • den sozialen Diensten Ihres Stadt- oder Landkreises.

Freigabevermerk

15.05.2019 Innenministerium Baden-Württemberg