Brexit - Informationen für britische Staatsangehörige

Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.

Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt, alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen erwerben.

Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge auf Einbürgerung ab 01.01.2021.

Rechtsgrundlage

Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG)

Freigabevermerk

17.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg