Die Berufsausbildung im dualen System findet an zwei Orten statt: im Betrieb und in der Berufsschule.
In den Betrieben wird die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt , die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen zu ermöglichen.
Für Jugendliche besteht bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflicht, wenn sie
Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsausbildungsverhältnis vor Ende des Schuljahres beginnen, in dem sie 18 Jahre alt werden, sind berufsschulpflichtig bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist.
Es gibt:
Die Berufsschule findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber auch Blockunterricht (wochenweise). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.
Die betriebliche Berufsausbildung beginnt in der Regel nach Ende der Sommerferien und dauert - je nach Ausbildungsberuf - zwei bis dreieinhalb Jahre. Wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in gekürzter Zeit erreicht wird, hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen. Dies ist beispielsweise bei bestimmten Schulabschlüssen oder bei einer Umschulung für Erwachsene möglich. Zudem können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Berufsschulabschlussprüfung sowie:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
26.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg