Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und der Besinnung für die Angehörigen. Es ist die letzte Ruhestätte und für die Angehörigen auch ein Ort, an dem sie den verstorbenen Angehörigen nahe sind.
Der Fridinger Friedhof liegt eingebettet am Ortsrand und ist terrassenförmig angelegt, er ist Begegnungsstätte für die Trauernden und Besucher der Grabstätten.
Bei der Wahl der letzten Ruhestätte sollte deshalb auch berücksichtigt werden, was der verstorbene Angehörige zu Lebzeiten für Bestattungswünsche geäußert hat, welche Bestattungsform er für sich gewünscht hat. Die Vielfalt heute möglicher Beisetzungsformen stellt die Angehörigen eines Verstorbenen bei der Wahl von Bestattungs- und Grabarten vor eine große Herausforderung.
Auf dem Friedhof in Fridingen wurden in den letzten Jahren einige verschiedene Bestattungsmöglichkeiten geschaffen:
Einige der Bestattungsarten wie das bedarfsorientierte Grabfeld wurden neu im Friedhof aufgenommen. Da sich auch hier die Anforderungen sowie die Vorstellungen von Bestattungen geändert haben, wurden bspw. das sogenannte bedarfsorientierte Grabfeld sowie das Wiesenstelenfeld angelegt.
Im bedarfsorientierten Grabfeld besteht die Möglichkeit, die Grabpflege zunächst selber zu übernehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt und falls die Pflege nicht mehr gewährleistet ist, übernimmt die Stadt die Grabpflege. Hierbei wird das Grab dann mit Wiesenthymian eingepflanzt.
Beim Wiesenstelenfeld ist wie bei den beiden anderen Stelenfeldern auch das Ablegen von Trauergrüßen nur an bestimmten Terminen oder wichtigen Ereignissen erlauben. Diese wären z.B. Todestag, Geburtstag, Hochzeitstag des Verstorbenen, Allerheiligen sowie Weihnachten. Ansonsten ist während der Sommermonate das Ablegen von Blumen etc. nicht erlaubt.
Die Friedhofsordnung und die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) können Sie hier herunterladen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Friedhofsamt gerne zur Verfügung.