Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.
Dazu gehören
Die Landeszuwendungen dürfen Sie ausschließlich darauf verwenden, Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren oder finanzielle Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Zuwendungsberechtigt sind:
Höhe:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.
Ausgenommen von der Förderung sind die schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen oder Gemeinschaftsschulen.
das Regierungspräsidium
Sie beantragen die Zuwendung schriftlich . Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
ausgefülltes Antragsformular
keine
Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 1/12. Für Gruppen, welche im November eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 2/12.
Schülerinnen- und Schülerbetreuung
Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.
30.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg