Sie erhalten Ihre Zulassung von dem für Sie regional zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte. Es handelt sich dabei um ein Gremium, das gleichwertig mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt ist.
Der Zulassungsausschuss hat bei seinen Entscheidungen vor allem die Bedarfsplanung zu berücksichtigen.
der Zulassungsausschuss des Zulassungsbezirks, in dem Sie sich als Vertragsarzt oder Vertragsärztin niederlassen wollen
Die Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse.
Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag nach einer mündlichen Verhandlung. Sie erhalten danach den Beschluss schriftlich mitgeteilt.
Reichen Sie den Antrag etwa zwölf bis spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin des zuständigen Zulassungsausschusses ein.
Die Dokumente müssen Sie im Original oder als beglaubigte Abschriften vorlegen.
Hinweis: Können Sie keine Bescheinigungen über Ihre ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten vorlegen, müssen Sie die nachzuweisenden Sachverhalte anders glaubhaft machen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Planen Sie eine Niederlassung in einem gesperrten Planungsbereich, lassen Sie sich möglichst frühzeitig in die kostenlose Wartealiste der Kassenärztlichen Vereinigung eintragen.
§§ 18 - 24 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
09.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg