Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:
Die vorübergehende Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Das dafür notwendige Formular (PDF) steht Ihnen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Herunterladen zur Verfügung. Oder Sie erhalten dieses direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Sie müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die vorübergehende Erlaubnis wird auf höchstens vier Jahre befristet.
Eine Verlängerung ist möglich. Das gilt, wenn Sie eine unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis begonnene Ausbildung zum Fachtierarzt innerhalb dieser vier Jahre unverschuldet nicht beenden konnten. Die Verlängerung ist für längstens drei Jahre möglich.
Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:
Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie zum Beispiel in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Hinweis: Wenn die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen sind in der Regel von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen.
Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: EUR 125,00
Die Berufserlaubnis ist an die Arbeitsstelle geknüpft. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Berufserlaubnis hinfällig. Sollten Sie die Arbeitsstelle wechseln, müssen Sie den neuen Arbeitsvertrag vorlegen und eine neue Berufserlaubnis beantragen.
Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Weitere Informationen und Hinweise sowie die notwendigen Formulare finden Sie zum Herunterladen auf der Themenseite "Tierarzt" der Regierungspräsidien.
nach Eingang aller angeforderten Unterlagen: meistens ein Monat, höchstens drei bis vier Monate
20.03.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg