Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg.
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:
Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren.
Die Mitglieder des Versorgungswerks müssen einen monatlichen Beitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld oder keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen.
Hinweis: Näheres zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.
Sie sind Mitglied einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg.
Für Sie ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk grundsätzlich verpflichtend.
Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nach der Satzung des Versorgungswerks ausgeschlossen, wenn Sie
Auf Antrag können Sie von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk nach der Satzung des Versorgungswerks unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.
Hinweis: Näheres zu den Befreiungen von der Pflichtmitgliedschaft finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.
Patentanwälte mit Kanzleisitz in Baden-Württemberg können auf Antrag in das Versorgungswerk aufgenommen werden, wenn sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Zulassung zur Patentanwaltschaft stellen.
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.
Sobald Sie Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt dann in der Regel mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Sie müssen sich grundsätzlich nicht selbst vorher anmelden.
Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich gegebenenfalls auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem künftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.
erhalten Sie vom Versorgungswerk.
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Rechtsanwaltsversorgungsgesetz - RAVG
Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
06.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg