Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Ablauf

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Registrierschein

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 5 Ausschluss
  • § 7 Grundsatz
  • § 15 Bescheinigungen

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Bezugsort

Friedland

Freigabevermerk

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
Tel.: 022899 / 358-0 oder<br> 0221 / 758-0
Fax: 22899 / 358-2823

Informationen & Öffnungszeiten