Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
Bei Wegzug ins Ausland:
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung
oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.
Passgesetz (Passgesetz – PassG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
25.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg