Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg tierärztlich erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:
Mit Aufnahme Ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Baden-Württemberg oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg, werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Pflichtmitglied der Landestierärztekammer.
Sie sind verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden.
Um die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden, müssen Sie
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: +49 711 722 8632-0
Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich anmelden.
Die Unterlagen erhalten Sie
Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen auch mit der Post zu, wenn Sie sie dort unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Postanschrift telefonisch (+49 711-722 86 32-11) oder mit E-Mail an appl@ltk-bw.de anfordern.
Dann erhalten Sie neben den Formularen zur Anmeldung auch die Kammerordnungen und weitere Informationen.
Zur Anmeldung senden Sie die erforderlichen Unterlagen mit der Post an die Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.
Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist aufgrund der im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegenden Unterlagen nicht möglich.
Sie müssen die Mitgliedschaft spätestens einen Monat nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt in Baden-Württemberg oder nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg anmelden.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.
Die Anmeldung der Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach der Anmeldung wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser ist abhängig von der von Ihnen ausgeübten tierärztlichen Tätigkeit. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie vom Beitrag befreit.
Durch einen Umzug in ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands werden Sie automatisch Pflichtmitglied einer anderen Länderkammer.
Sie können freiwilliges Mitglied in der Landestierärztekammer Baden-Württemberg bleiben, wenn Sie
Verwendung Ihrer Daten:
Ihre Daten werden von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg für Zwecke der Kammerverwaltung im Rahmen des § 7 Landesdatenschutzgesetz (LDSG BW) erhoben und verwaltet. Dazu gehört die Weitergabe Ihrer Versandanschrift an die Schlütersche Fachmedien GmbH zur Zustellung des Deutschen Tierärzteblatts (DTBl.) an Sie.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Landes-Datenschutzgesetzes ist gewahrt.
Anmeldung bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg (HTML)
Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.
In der Regel beträgt sie wenige Arbeitstage.
Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg
25.07.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg