Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
keine Angabe
Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.
§ 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
08.04.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg