Instandsetzerkennzeichen werden genutzt, wenn bei der Reparatur eines Messgerätes im gesetzlichen Messwesen, entweder beide oder eine der folgenden Marken beschädigt werden:
Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte zu kennzeichnen.
Das Messgerät kann dann sofort wieder eingesetzt werden.
Bei Messgeräten mit diesem Kennzeichen endet die Eichfrist nicht vorzeitig.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Instandsetzerkennzeichen nutzen wollen, müssen Sie
Regierungspräsidium Tübingen
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Nutzen Sie das im Internet zum Download zur Verfügung stehende Formular.
Erachtet es die zuständige Stelle als notwendig,
Wenn Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Damit dürfen Sie bestimmte Arten von Messgeräten kennzeichnen.
keine
Nachweise zur Sachkunde des Personals.
Es entstehen Gebühren nach Mess- und Eichgebührenverordnung.
Das Verfahren richtet sich nach der Regelung in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 54 Befugniserteilung an Instandsetzer.
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
etwa 4 Wochen
31.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen