Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
- Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.
Zuständigkeit
Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.
Ablauf
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
- Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
- Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
- Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Namensänderung im Original
Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug
Kosten
Keine.
Sonstiges
Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
Rechtsgrundlage
Grundbuchordnung GBO
Freigabevermerk
06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg