Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundstück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind.
Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen.
Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet beim Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder.
Sollte Ihnen bei der Lage eines Grundstücks in Baden-Württemberg nur die Gemarkung und nicht die für die Abfrage im Orts- und Gerichtsverzeichnis notwendige politische Gemeinde bekannt sein, können Sie Letztere über das Verzeichnis der Gemarkungen ermitteln. Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ist dies abrufbar.
Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.
Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der zuständigen Stelle beantragen. Erfragen Sie dort vorher, ob Sie den Antrag mündlich, schriftlich oder persönlich stellen müssen. Dies ist abhängig vom Einzelfall.
Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.
keine
Informationen zu Auszügen aus dem Grundbuch finden Sie in der Leistung "Grundbuchabschrift beantragen".
§ 79 Grundbuchverfügung (GBV) (Einsicht)
§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) (Grundbucheinsichtsstelle)
Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG) Nummer 25209
09.06.2023; Justizministerium Baden-Württemberg