Deutsche wie ausländische Unternehmen verkaufen Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter vor allem über das Internet.
Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren lassen.
Dies gilt für:
Sie haben ein Unternehmen mit Firmensitz in anderen Mitgliedstaaten der EU oder Drittstaaten, das Tabakerzeugnisse über Fernabsatz, beispielsweise im Internet, an Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg abgibt.
Sie müssen sich nicht registrieren lassen, wenn Sie ausschließlich grenzüberschreitenden Business-to-Business-Handel betreiben.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/126-0
Sie müssen die Registrierung an Ihrem Firmensitz und in allen EU-Mitgliedstaaten beantragen, in denen Sie solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten.
Nutzen Sie das Formular zur Registrierung grenzüberschreitender Fernabsatz / Registration Form Cross Border Distance sale.
Senden Sie es ausgefüllt an tabakprodv@bvl.bund.de oder poststelle@mlr.bwl.de.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, bestätigt die zuständige Behörde Ihnen die Registrierung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die zuständige Behörde verpflichtet ist, eine Liste der von ihr registrierten Unternehmen einschließlich Handelsnamen und Internetadressen zu veröffentlichen.
Sie dürfen relevante Produkte über grenzüberschreitenden Fernabsatz erst an Verbraucherinnen und Verbraucher liefern, nachdem Ihnen die zuständige Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates die Registrierung bestätigt hat.
keine
Hinweis: Die Behörde erstattet Ihnen nicht die Kosten wie z.B. Portogebühren, die Ihnen für die Einreichung des Antrags entstehen.
Die Stabstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz im Regierungspräsidium Tübingen veröffentlicht eine Übersicht über alle Firmen, die einen Registrierungsantrag in Baden-Württemberg gestellt haben und bis zum genannten Zeitpunkt in die Liste der registrierten Unternehmen aufgenommen wurden.
Weitere Informationen über das Tabakrecht erhalten Sie auf der Internetseite des BVL.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt eine Liste aller in Deutschland für die Überwachung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen zuständigen Behörden auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Außerdem können Sie auf dem Verbraucherportal-BW Informationen zum Tabakrecht sowie zwei Merkblätter für Wasserpfeifentabak und für E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeiten erhalten.
Weitere Informationen über die amtliche Tabaküberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten
Es ist keine Bearbeitungsdauer festgelegt.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen nach Abschluss der Prüfung des Formulars die Registrierung. Oder sie fordert Sie auf, fehlende Angaben nachzuliefern.
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg