Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Untere Vermessungsbehörde ist je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei
Sie können den Antrag formlos stellen:
Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
keine
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abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
keine
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 26.04.2024 freigegeben.