Genehmigung für Gefahrguttransporte beantragen

Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter wird der Fahrweg außerhalb von Autobahnen von der Straßenverkehrsbehörde für eine einzelne Fahrt oder für eine begrenzte oder unbegrenzte Zahl von Fahrten innerhalb einer bestimmten Zeit oder von höchstens 3 Jahren schriftlich bestimmt.

Voraussetzungen

Die Beförderung des Gefahrguts ist gem. § 35 i.V.m. Anlage 1 GGVSEB genehmigungsbedürftig und es besteht keine Allgemeinverfügung.

Zuständigkeit

Der Landkreis Tuttlingen ist zuständig für alle Kreisgemeinden, einschließlich der Großen Kreisstadt Tuttlingen.

Ablauf

Nach Antragseingang werden die Träger öffentlicher Belange gehört. Sofern keine Einwände geltend gemacht werden kann die Fahrtwegbestimmung erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Formbedürftiger Antrag gem. Anlage 4 RSEB

Kosten

25,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Sonstiges

Bei Rückfragen zu folgenden Punkten wenden Sie sich bitte an das gemeinsame Gefahrgutbüro der Industrie- und Handelskammer Reutlingen in Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen, Telefon: 07121 201-326
Gefahrgutrecht, Gefahrgutsachulung, ADR-Bescheinigung
Homepage: www.ggb.ihk.net

Verkehrsbehörde und Güterkraftverkehr
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Postanschrift
Postfach: 44 53
78532 Tuttlingen
Tel.: +49 7461 926 5126
Fax: +49 7461 926 5189

Informationen & Öffnungszeiten