Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.
Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden
befristeter Führerschein
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragen. Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Die Führerscheinstelle verlängert den befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.
keine
08.12.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg