Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:
Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:
Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Verkehr.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-9010
Fax: 0711 89686-9020
E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de
Antragstellung und Bewilligung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind
Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr gestellt werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.
Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.
Auszahlung der Förderung
In jährlichen Auszahlungstranchen zahlt die zuständige Stelle die Förderung aus.
Im ersten Betriebsjahr gewährt die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent des prognostizierten Zuwendungsbetrages.
Ab dem zweiten Betriebsjahr erfolgt durch die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent des jeweils zuletzt abgerechneten Zuwendungsbetrages.
Endabrechnung
Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung der Linie.
Die Endabrechnung setzt sich zusammen aus den jährlichen Spitzabrechnungen der Mehrkosten und Mehrerlösen. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.
Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.
Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.
Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.
keine
Förderprogramme des VM (s. "Regiobuslinien")
In der Regel 4 - 5 Monate nach Ende der Antragsfrist am 31.05. eines Jahres.
06.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg