Fahrzeug - Umschreibung innerhalb des Landkreises beantragen

Sie möchten ein im Landkreis Tuttlingen auf einen anderen Halter zugelassenes Fahrzeug auf Sie umschreiben?

Beispiel: Sie haben ein Fahrzeug gekauft, das noch im Landkreis Tuttlingen angemeldet ist. Sie wollen dieses Fahrzeug nun auf sich umschreiben.

Voraussetzungen

Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht umschreiben.

Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.

Hinweis: Wenn Sie möchten, können Sie bei der Umschreibung ein neues Kennzeichen wählen (Wunschkennzeichen). Bringen Sie dazu bitte die bisherigen Kennzeichenschilder mit.

Ablauf

Im Eingangsbereich der Kfz-Zulassungsstelle befindet sich ein Wartemarkenautomat wo Sie je nach Vorgang die Wartemarke erhalten.

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument des künftigen Halters
  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder
  • Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 1 Monat; im Original)
  • Wenn der künftige Halter eine Firma ist:
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
    Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Wenn der künftige Halter minderjährig ist:
    Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Elternteilen (Original). Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift beider Elternteile
  • Wenn Sie die Zulassung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • Erklärung zum Lastschrift-Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (muss, auch bei Bevollmächtigung und Zulassung durch Ehegatten/Verwandte, immer vom Halter ausgefüllt sein). Das Formular finden Sie hier.

Formulare & Online-Dienste

Kfz-Zulassung
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Postanschrift
Postfach: 44 53
78532 Tuttlingen
Tel.: +49 7461 926 5100
Fax: +49 7461 926 5191

Informationen & Öffnungszeiten