Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?
Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.
Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden.
Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht umschreiben.
Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.
Im Eingangsbereich der Kfz-Zulassungsstelle befindet sich ein Wartemarkenautomat, wo Sie je nach Vorgang die Wartemarke erhalten.
Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren.
Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:
Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich: