Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Entscheiden Sie, welcher Elternteil in welchem Zeitraum Elterngeld beziehen möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an.
Beantragen Sie für besonders früh geborene Kinder zusätzliche Elterngeldmonate. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. Sie erhalten dann mindestens 300 EUR Basiselterngeld im Monat. Wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden, bekommen Sie mindestens 150 Euro EUR. Dafür beziehen Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange.
Ein gleichzeitiger Bezug von (Basis-) Elterngeld durch beide Elternteilen ist nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate und nur für einen Monat möglich. Ausnahmen gibt es für Mehrlinge, besonders früh geborene Kinder oder (Geschwister-) Kinder mit Behinderung.
Sie bekommen Elterngeld rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.
Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:
Dies gilt für die Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen.
Weitere Voraussetzungen:
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
oder
Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.
Sie können für jeden Elternteil einen separaten Antrag stellen. In diesem Fall muss jeder Elternteil den Antrag des anderen unterschreiben. Die L-Bank prüft Ihren Antrag. Danach schickt sie Ihnen einen persönlichen Bescheid.
Das Elterngeld bekommen Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.
Beispiel: Ihr Kind ist am 15. geboren. Die Bundeskasse überweist das Geld also am 15. jedes Monats.
Bis das Geld auf Ihrem Konto ist, vergehen in der Regel 2 bis 3 Werktage.
Mit der ersten Zahlung überweist die Bundeskasse auch zurückliegende Monate.
Sie können den Termin für die Auszahlung nicht ändern. Eine Überweisung als Einmalbetrag ist nicht möglich.
Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie der L-Bank wichtige Änderungen mitteilen:
Die L-Bank prüft dann Ihren Anspruch auf Elterngeld. Sie klärt, ob Sie zusätzliches Elterngeld oder weniger Elterngeld bekommen. Haben Sie zu viel Elterngeld bekommen, müssen Sie es zurückzahlen.
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen. Beantragen Sie das Elterngeld möglichst bald. Rückwirkend erhalten Sie es nur für maximal drei Lebensmonate.
Beispiel: Ihr Kind wurde am 10.08.2024 geboren. Sie beantragen Elterngeld ab der Geburt. Der Antrag ist am 04.12.2024 bei der L-Bank.
Achtung: Die L-Bank berechnet die Frist ab dem Tag, an dem der unterschriebene Antrag bei ihr ankommt.
Die L-Bank bearbeitet Ihren Antrag erst, wenn er unterschrieben bei ihr ankommt. Dies gilt auch, wenn Sie ihn online gestellt haben.
Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden.
Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.
Die L-Bank berechnet Ihr Einkommen für das Elterngeld. Sie zieht dabei pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.
Sie berechnet das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Folgende Monate mit geringerem Einkommen klammert sie aus diesem 12-Monats-Zeitraum aus:
Die L-Bank berechnet das Elterngeld stattdessen mit weiter zurückliegenden Monaten.
Andere Sozialleistungsträger rechnen Elterngeld auf ihre Leistungen an. Dazu zählen das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Der Elterngeld-Freibetrag entspricht Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt. Er beträgt höchstens 300 EUR . Sie bekommen dann Elterngeld mindestens in Höhe des Freibetrags. Dies gilt auch, wenn Sie gleichzeitig andere Sozialleistungen bekommen.
Steuerliche Behandlung
Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter den Vorbehalt der Progression. Das heißt: In einem ersten Schritt rechnet das Finanzamt es Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzu. Damit berechnet es Ihren Steuersatz. Im zweiten Schritt wendet es diesen Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte – ohne das Elterngeld – an.
Für adoptierte Kinder bekommen Sie Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht abgeschlossen ist, Sie das Kind jedoch mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes bekommen Sie für adoptierte Kinder kein Elterngeld mehr.
Hinweis zum Kinderzuschlag:
Wenn Sie im Bezug von Elterngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob Sie gegebenfalls Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an das das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wenden.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):
§§ 1 - 4 Elterngeld
30.01.2025 Landeskreditbank Baden-Württemberg