Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich ungebundene, gebundene und produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Angestellte, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, eintragen lassen.
Das Register enthält folgende Daten:
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Versicherungsvermittler zugelassen ist.
Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstossen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder
Hinweis: Gebundene Versicherungsvermittler können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen. Die Daten der Angestellten, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, werden vom Inhaber der Erlaubnis an das Register gemeldet.
die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet
Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Gebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen, die keine eigene Erlaubnis beantragen, müssen sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dazu müssen Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Das Versicherungsunternehmen kann die Registrierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.
Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.
Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.
ca. 50,00 EUR
Sie können das Vermittlerregister kostenlos unter www.vermittlerregister.info einsehen. Schriftliche Anfragen müssen Sie bezahlen.
Die Eintragung erfolgt üblicherweise innerhalb von fünf Werktagen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.04.2019 freigegeben.