Ihr Arbeitgeber zieht bei jeder monatlichen Lohnzahlung die Einkommensteuer direkt von Ihrem Arbeitslohn ab. Dieser Teil der Einkommensteuer heißt daher Lohnsteuer.
Arbeitslohn sind beispielsweise
Es kommt dabei nicht darauf an, ob
Die Höhe der Lohnsteuer beeinflussen insbesondere
Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden einige pauschale Freibeträge berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Das sind beispielsweise
Meistens ist das Besteuerungsverfahren zur Einkommensteuer für Sie damit abgeschlossen.
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem Jahreswechsel kommt in Betracht, wenn Sie
Das Finanzamt Ihres Wohnortes
Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch abzugeben. Sie authentifizieren sich durch das ELSTER-Zertifikat. Es hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und stellt die
der gesendeten Daten sicher.
Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich im ELSTEROnline-Portal registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig (z.B. Absenden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch das ELSTEROnline-Portal, Versenden des Aktivierungscodes per Briefpost). Nehmen Sie die Registrierung rechtzeitig vor, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht übermitteln können.
Haben Sie sich im ELSTEROnline-Portal registriert, können Sie auch die Vorteile der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Die Steuerverwaltung stellt Ihnen hierfür folgende zu Ihrer Person gespeicherten Daten und Belege zur Verfügung:
Haben Sie sich zum Belegabruf angemeldet, können Sie diese Daten in Ihre Einkommensteuererklärung automatisch übernehmen.
Achtung: Sie müssen Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie folgende Einkünfte erzielen oder daran beteiligt sind:
Dies gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), die Bilanz und die gesamte Einkommensteuererklärung.
Formulare in Papier bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet. Häufig benötigte Formulare stellen Ihnen auch die Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung können Sie mit der Post an Ihr Finanzamt senden oder dort persönlich abgeben.
Hinweis: Steuererklärungen per E-Mail nimmt das Finanzamt nicht an. Sie müssen Ihre Steuererklärung eigenhändig unterschreiben, um sie fristgerecht abzugeben.
Sie können bei der zuständigen Stelle formlos beantragen, dass diese Fristen verlängert werden.
Wird Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, gilt ab 2018 eine allgemein verlängerte Abgabefrist bis zum 28./29. Februar des Zweitfolgejahres.
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wird die Abgabefrist für das Jahr 2021 bei beratenen Steuerpflichtigen bis zum 31. August 2023 verlängert. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 wird bis zum 31. Juli 2024 verlängert.
Diese Fristen kann das Finanzamt nicht verlängern.
Achtung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch, aber nicht authentifiziert übermitteln, geht sie beim Finanzamt erst mit Abgabe der von Ihnen unterschriebenen sogenannten komprimierten Steuererklärung ein. Nur die elektronische Übermittlung allein reicht in diesem Fall nicht aus.
Beachten Sie das vor allem bei der Antragsveranlagung. Reichen Sie die komprimierte Steuererklärung erst nach Ablauf der vierjährigen Frist ein, ist das zu spät.
Sie müssen keine Belege einreichen. Es genügt, wenn Sie diese zu Hause aufbewahren.
keine
Am Ende des Jahres muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, entweder elektronisch oder in Papierform. Das gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Die darin enthaltenen Daten übermittelt er elektronisch auch an die Finanzverwaltung.