Als Verleger und Herausgeber müssen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen kostenlos den Landesbibliotheken übergeben.
Durch diese Regelung soll die gesamte Medienproduktion eines bestimmten Gebietes vollständig an einer zentralen Stelle aufbewahrt werden.
Veröffentlichungen sind:
Diese Veröffentlichungen können herausgegeben worden sein:
Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe oder die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart
Sie müssen je ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen abgeben:
Die Pflichtexemplare müssen innerhalb einer Woche nach dem Beginn des Verkaufs abgeliefert werden.
Keine.
Wenn die kostenlose Abgabe nicht zumutbar ist, z.B. wenn sehr wenige Stücke produziert werden, kann der Verleger bei der zuständigen Landesbibliothek einen Kostenersatz beantragen.
Hinweis: Sie müssen von allen Veröffentlichungen zwei Exemplare auch an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern.
10.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg