E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen
Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.
Voraussetzungen
- Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
- Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
- Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.
Zuständigkeit
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Ablauf
- Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg. - Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein. - Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
- Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
25.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg