Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte oder Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmeweg befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem ersichtlich ist, wieso Sie von der Gurt- oder Helmpflicht befreit werden müssen. Außerdem muss das Attest die Dauer der Befreiung beinhalten.
Personen mit Wohnsitz in den kreisangehörigen Gemeinden (ohne Große Kreisstadt Tuttlingen und der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen).
Sie kommen mit dem ärztlichen Attest bei uns vorbei und erhalten dann sofort Ihre Befreiung.
Ärztliches Attest
keine