Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg.
Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert die Baumaßnahmen von Räumen für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben bezuschusst das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.
Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.
Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.
Das Regierungspräsidium, zu dessen Bezirk die Kommune gehört, in dem die Schule liegen wird.
Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme unbedingt mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.
Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.
Das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.
Keine
Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)
04.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg