Sie wollen eine gesperrte Straße oder einen gesperrten Weg befahren? In nachweislich begründeten Fällen können Ausnahmen zum Befahren gesperrter Straßen und Wege erteilt werden.
Es muss ein nachweislich begründeter Ausnamefall vorliegen.
Der Landkreis Tuttlingen ist für gesperrte Straßen und Wege im Landkreis Tuttlingen, außer Große Kreisstadt Tuttlingen, Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen und Gemeindestraßen der Stadt Trossingen und des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg zuständig.
Nachdem Sie den formlosen Antrag gestellt haben wird dieser bearbeitet. Dies dauert in der Regel ca. 2 Wochen.
Der Antrag hierfür kann formlos gestellt werden.
Darin bitte Angaben über:
machen.
10,20 Euro bis 767,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand