Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für eine Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Schüleraustausch und in Ausnahmefällen zum Besuch einer Schule erteilt werden.
Hinweis: Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Ausbildungs- oder Studienplatzes sein, so können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes erhalten.
Achtung: Halten Sie sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland auf, können Sie keine Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Zeit, in der Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Ausbildung waren, wird aber zur Hälfte auf die erforderlichen Zeiten für eine Niederlassungserlaubnis angerechnet.
Damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Hinweis: Ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, zum Beispiel bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen, holt die Ausländerbehörde diese in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.
Sie erhalten anschließend entweder die gewünschte Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
keine
Nachweise, dass
Außerdem:
Sie bekommen die Aufenthaltserlaubnis erstmalig erteilt: EUR 100,00
Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (zum Beispiel aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.
Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte, mindestens zweijährige Berufsausbildung, dürfen Sie, unabhängig von der Ausbildung, einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit
Staatsangehörige der EU-Staaten können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts eine Ausbildung in Deutschland absolvieren. Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Die Bearbeitungsdauer des Visumverfahrens bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung erfragen.
12.02.2024 Justizministerium Baden-Württemberg