Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Hinweise:
Keine.
SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH
Antragstellung durch den Abfallerzeuger elektronisch oder schriftlich, danach Erteilung der Nummer.
Keine.
Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummeroder elektronisch über den Online-Dienst zur Beantragung von abfallrechtlichen Betriebsnummern (eNRV).
Im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) und in kommerziell angebotener Software erfolgt die Anforderung und die Verwaltung der Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern vollständig automatisiert ohne Zutun des Anwenders.
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
§ 50 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Weitere Informationen zur Nachweisverordnung
1 bis 4 Wochen
B02.11.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg