Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
keine
SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH
Die Abfallerzeugernummer können Sie nur elektronisch über den Online-Dienst eNRV beantragen. Nach Antragsstellung wird Ihnen die Nummer zugeteilt.
keine
Elektronische Antragstellung über den Online-Dienst zur Beantragung von abfallrechtlichen Betriebsnummern (eNRV).
Je Nummer entstehen Kosten in einem Rahmen in Höhe von 2,50 EUR - 50 EUR
Im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) und in kommerziell angebotener Software erfolgt die Anforderung und die Verwaltung der Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern vollständig automatisiert ohne Zutun des Anwenders.
Im Fall eines Umzugs kann die bisherige Erzeugernummer ungültig werden. Bitte teilen Sie daher Ihre alte und neue Adresse sowie den Umzugstermin der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württtemberg GmbH mit.
Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht. Bitte teilen Sie die Namensänderung sowie den Änderungstermin der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH mit.
Verordnung über die Nachweisführung bei der Enstorgung von Abfällen (NachwV):
Weitere Informationen zur Nachweisverordnung
1 bis 4 Wochen
09.01.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg