Abfallentsorgernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.

Voraussetzungen

Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.

Zuständigkeit

SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH

Ablauf

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

Kosten

Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen

Sonstiges

Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Rechtsgrundlage

 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV):

  • § 28 Absatz 1 Nachweisverordnung

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

  • § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Nr. 1.1.40 der Anlage II zur Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich

Vertiefende Informationen

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Freigabevermerk

23.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

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