Gebühren und Entgelte
Foto: uni_com / photocase.com
Hier finden Sie die aktuellen Gebühren und Entgelte der Stadt Fridingen. Stand 20.03.2018.
Wasser |
2,15 €/m³ |
Abwasser |
3,41 €/m³ |
versiegelte Flächen |
0,44 €/m³ |
Hundesteuer für jeden Hund |
84,00 € |
Bei einem zweiten und jedem weiteren Hund erhöht sich der Steuersatz auf |
168,00 € |
Amtsblatt donnerstags |
15,00 € |
Festhallengebühren |
|
Anmietung der Festhalle für eine private Veranstaltung |
405,79 € |
(für Fridinger Vereine) |
345,10 € |
Mindestmiete bei Veranstaltungen mit Umsatzmiete |
163,63 € |
(für Fridinger Vereine) |
136,85 € |
Anmietung der Festhalle für gewerbliche Veranstaltungen |
589,05 € |
Anmietung des Foyers für private Veranstaltungen |
163,63 € |
(für Fridinger Vereine) |
136,85 € |
Kaution bei Anmietung des Foyers |
125,00 € |
Kaution bei Veranstaltungen mit Pauschalmiete |
300,00 € |
Kaution bei Veranstaltungen mit Umsatzmiete |
350,00 € |
Brandwachenentschädigung pro Mann |
|
a) bis zum Eintritt der Sperrzeit |
4,00 € |
b) ab Eintritt der Sperrzeit |
5,00 € |
Freibadpreise |
|
Jahreskarten |
|
Familienkarte |
|
für Eltern und beliebige Anzahl von Kindern unter 18 Jahren |
140,00 € |
Familienkarte |
|
für Alleinerziehende und beliebige Anzahl von Kindern unter 18 Jahren |
80,00 € |
Erwachsene |
70,00 € |
Kinder und
Jugendliche |
40,00 € |
Einzelkarten |
|
Erwachsene |
4,00 € |
Kinder und Jugendliche |
2,50 € |
Familienkarte |
10,00 € |
Feierabendkarte (Einzelkarte nach 17.00 Uhr) |
|
Erwachsene |
3,00 € |
Kinder und Jugendliche |
2,00 € |
Kinderkrippenbeiträge |
|
(12 Monatsbeiträge, 5 Tage) |
|
Beitrag für eine Familie mit 1 Kind |
233,00 € |
Beitrag für eine Familie mit 2 Kindern |
173,00 € |
Beitrag für eine Familie mit 3 Kindern |
118,00 € |
Beitrag für eine Familie mit 4 Kindern |
47,00 € |
Bei
Alleinerziehenden ermäßigt sich der Beitrag auf die Hälfte des |
|
Kindergartenbeiträge |
|
(11 Monatsbeiträge, August beitragsfrei) |
|
Beitrag für eine Familie mit 1 Kind |
116,00 € |
Beitrag für eine Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
88,00 € |
Beitrag für eine Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
58,00 € |
Beitrag für eine Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
19,00 € |
Bei Alleinerziehenden ermäßigt sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitragssatzes |
|
Bestattungsgebühren |
|
Grundgebühr für die Erdbestattung |
|
für eine Erstbelegung |
396,00 € |
für Personen über 6 Jahren im Reihengrab sowie für die Zweitbelegung im Doppelgrab |
304,00 € |
für Personen unter 6 Jahren sowie für Tot- und Fehlgeburten |
142,00 € |
Gebühr für die Beisetzung von Aschen |
|
in ein bestehendes Reihengrab |
142,00 € |
in ein Urnenreihengrab |
142,00 € |
in ein Grab im Urnenhain, im Urnenstelenfeld, in der Urneninsel jeweils |
142,00 € |
in der Urnenwandnische |
83,00 € |
in ein anonymes Urnensammelgrab |
82,00 € |
Benutzung der Aussegnungshalle pauschal |
300,00 € |
Gebühr für die Durchführung der Trauerfeier |
46,00 € |
Grabnutzungsgebühren: |
|
Überlassung eines Reihengrabes auf die in der Friedhofsordnung festgestetzte Ruhezeit von 15 Jahren |
|
a) Personen über 6 Jahren |
848,00 € |
b) Personen unter 6 Jahren |
280,00 € |
Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab für eine Ruhezeit von 25 Jahren (Erstbelegung) |
1.261,00 € |
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab durch Zweitbelegung jährlich |
50,00€ |
Überlassung einer Wandnische für eine Urne auf die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhedauer (15 Jahre) |
330,00 € |
Einräumung
eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab in einer Wandnische für eine
Ruhezeit |
440,00 € |
Für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Wandnische durch Zweitbelegung jährlich |
22,00 € |
Überlassung eines Reihengrabes für eine Urne (Erdgrab) auf die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhezeit (15 Jahre) |
392,00 € |
Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) für eine Ruhezeit von 20 Jahren (Erstbelegung) |
523,00 € |
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) durch Zweitbelegung jährlich |
26,00 € |
Überlassung eines Einzelgrabes für eine Urne im Urnenhain auf die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhedauer von 15 Jahren mit Erwerb einer von der Stadt bereitgestellten Stele (Rohling) |
1.335,00 € |
Verlängerung Nutzungsrecht Wahlgrab Urnenhain durch Zweitbelegung jährlich |
46,00 € |
Überlassung eines Erdgrabes für eine Urne im Urnenstelenfeld unter Einrechnung des Pflegeaufwandes der Stadt für die Dauer der in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhezeit von 15 Jahren |
660,00 € |
Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab im Urnenstelenfeld unter Einrechnung des Pflegeaufwandes der Stadt für die Dauer der in der Friedhofsordnung festgesetzten Ruhezeit von 15 Jahren |
660,00 € |
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab im Urnenstelenfeld (Zweitbelegung) jährlich |
44,00 € |
Überlassung eines Einzelgrabes für eine Urne in der Urneninsel nur in Verbindung mit dem Erwerb eines von der Stadt bereitgestellten, bearbeiteten aber unbeschrifteten Grabsteines (Stele) für die festgesetzte Ruhezeit von 15 Jahren |
1.534,00 € |
Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab in der Urneninsel nur in Verbindung mit dem Erwerb eines von der Stadt bereit gestellten, bearbeiteten aber unbeschrifteten Grabsteins (Stele) für die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhezeit von 15 Jahren |
1.534,00 € |
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab in der Urneninsel durch Zweitbelegung jährlich |
8,90 € |